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Wenn nicht genug Bares oder die Kreditkarte nicht mehr spricht.

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  • Wenn nicht genug Bares oder die Kreditkarte nicht mehr spricht.

    Was dann ?

  • #2
    Wenn wir mit einer Birkin Bag oder einer Blancpain am Handgelenk kommen,

    Ist dann der Restaurantinhaber sicher, dass wir bezahlen können ?

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    • #3
      Reales Erlebnis oder hypothetische Überlegung?

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      • #4
        Da ich zu einer echten Problemlösung nicht beitragen kann, allein schon deshalb nicht, weil ich weder mit Birkin Bag (ich kenn' nur Jane Birkin) noch mit Blancpain (black panther ?) etwas anfangen kann, will ich zumindest von einer kleinen Episode berichten, ob real oder hypothetisch, das laß' ich mal offen.
        Merkwürdigerweise spielt diese Geschichte in Medizinerkreisen: In der Mitte eines Raumes wird auf einen Tisch ein Goldbarren im Wert von ca. 25 000 € gelegt. In den Ecken des Raumes stehen: ein Radiologe, ein Chirurg, ein doofer Orthopäde und ein kluger Orthopäde. Wer, auf ein bestimmtes Zeichen hin, als Erster den Goldbarren erreicht, darf ihn behalten. Peng! Startschuß. Nun die Frage: wer wird gewinnen?
        Natürlich der doofe Orthopäde. Aber warum?
        Wg. 25 Mille setzt sich der Radiologe noch nicht mal in Trab und der Chirurg hat von Anfang an die Aufgabenstellung nicht verstanden und ... einen klugen Orthopäden, tja, den gibt's ja gar nicht.

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        • #5
          @Schlaraffenland... eine Top Birkin Bag bekommen sie bei ebay für schlappe 12450 Schleifen.

          @Marais
          Tasche samt Frau als Pfand da lassen und zusehen, dass man Land gewinnt. Wenn es eine gute Blancpain ist, reicht das für den Neuanfang :cheers:

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          • #6
            Zitat von marais
            Was dann ?
            Früher war dann abwaschen angesagt. Das fällt in Zeiten von Geschirrspülmaschinen wohl aus. Weinkeller putzen wäre bei uns allen wohl kontraproduktiv.
            Wenn Sie das als ernste Frage meinen, weisen Sie sich aus, lassen Sie sich eine Rechnung schicken oder mitgeben und überweisen Sie diese.
            Gibt es eigentlich ohne einen Hinweis in der Karte überhaupt einen durchsetztbaren Rechtsanspruch auf Bezahlung ?

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            • #7
              Zitat von schnecke
              Gibt es eigentlich ohne einen Hinweis in der Karte überhaupt einen durchsetztbaren Rechtsanspruch auf Bezahlung ?
              Jeder in Deutschland arbeitende Dienstleister, ist gesetzlich dazu verpflichtet, auf Wunsch eine Rechnung auszustellen. Das gilt auch für Restaurants.

              -----------------


              Den Straftatbestand der Zechprellerei gibt es überhaupt nicht. Man muss auch nicht drei Mal nach der Rechnung fragen oder eine halbe Stunde darauf warten.

              Wenn ein Restaurant- oder Kneipengast seine Rechnungnicht bezahlen kann oder will, hat der Wirt natürlich die Möglichkeit, ihn auf Zahlung zu verklagen. Der Gast wird dann gerichtlich dazu gezwungen, die Rechnung zu begleichen. Viele Wirte begnügen sich jedoch nicht damit, eine zivilrechtliche Zahlungsklage anzudrohen. Häufig rufen sie gleich nach der Polizei. Sie verlangen nicht nur ihr Geld, sondern drohen dem Gast außerdem noch mit einer Strafanzeige wegen "Zechprellerei". So versuchen sie, zusätzlichen Druck auf ihn auszuüben. Tatsache ist jedoch: Ein Straftatbestand der Zechprellerei existiert in Deutschland nicht.

              Und das ist auch sinnvoll. Denn warum sollte es immer gleich strafbar sein, ausgerechnet eine Restaurant-, Kneipen- oder Hotelrechnung nicht zu bezahlen? Schließlich käme auch niemand auf den Gedanken, dass es eine Straftat sei, Telefon- oder Handwerkerrechnungen nicht zu begleichen. Oder hat schon einmal jemand was von "Telefonrechnungsprellerei" gehört?
              Gastronomen werden es nicht gern hören, aber sie haben gegenüber anderen Unternehmen oder Personen, die Rechnungen stellen, keine Sonderrechte. Es ist nicht die Aufgabe der Strafjustiz, ihnen beim Eintreiben ihrer Forderungen zu helfen.
              Heißt das, man kann in Deutschland niemals bestraft werden, wenn man ein Restaurant verlässt, ohne zu zahlen? Ganz so einfach ist es natürlich nicht. Wer schon bei der Bestellung weiß, dass er die Rechnung nicht bezahlen kann oder will, der begeht einen Betrug. Denn er täuscht dem Gastwirt seine Zahlungsbereitschaft oder Zahlungsfähigkeit nur vor. Wer ein Restaurant also verlässt, ohne zu bezahlen, muss zwar nicht "drei Mal nach der Rechnung fragen" oder "eine halbe Stunde auf sie warten", um straffrei auszugehen. Er sollte aber eine glaubhafte Erklärung dafür haben, warum er ursprünglich angeblich bezahlen wollte, es dann aber doch nicht getan hat. Wer sein Verhalten nicht erklären kann, muss damit rechnen, dass er bestraft wird - zwar nicht wegen "Zechprellerei", aber wegen Betruges.

              (Quelle Ralf Höcker - Lexikon der Rechtsirrtümer)

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              • #8
                Zitat von passepartout
                Wenn es eine gute Blancpain ist, reicht das für den Neuanfang :cheers:
                *offtopic on*

                Werter passepartout,

                da wäre es wohl besser angebracht von einer schönen Vacheron Constantin, Patek Philippe, Jaeger LeCoultre, Ulysse Nadin, oder einer Breguet zu sprechen. Die bewegen sich dann doch in einem höheren Preissegment (das heisst dann wohl im mittleren sechstelligen Bereich). Da gibts schon sehr sehr feine Chronographen! Für manche könnte man teils auch das halbe Restaurant kaufen...

                Grüsse
                Joerg.P

                *offtopic off*

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von Joerg.P
                  *offtopic on*

                  Werter passepartout,

                  da wäre es wohl besser angebracht von einer schönen Vacheron Constantin, Patek Philippe, Jaeger LeCoultre, Ulysse Nadin, oder einer Breguet zu sprechen. Die bewegen sich dann doch in einem höheren Preissegment (das heisst dann wohl im mittleren sechstelligen Bereich). Da gibts schon sehr sehr feine Chronographen! Für manche könnte man teils auch das halbe Restaurant kaufen...

                  Grüsse
                  Joerg.P

                  *offtopic off*
                  mir ist es scheißegal was sie für Uhren kennen, das Netto eines Kochs oder Kellners liegt pro Jahr deutlich unter 25k. Somit reicht die erwähnte für den Neuanfang und kann so stehen bleiben.
                  Zudem gibt es einen Unterschied, zwischen der Möglichkeit ein Restaurant kaufen zu können und der, eines betreiben zu können. -

                  mfg Passepartout

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                  • #10
                    bitte entspannt bleiben, ob Uhren, Autos oder Boote, die Preisunterschiede sind bekanntlich enorm. Ich hoffe, Joerg.P wollte nur darauf hinweisen und nicht die Beschäftigten der Gastronomie (und der anderer "normaler" Beschäftigungszweige) düpieren.

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von QWERTZ
                      bitte entspannt bleiben
                      Sie haben recht... sehr schlechte Laune und erstaunlich viel Frales 2009 vom aktuellen Lieblingswinzer. Keine gute Kombination. Tschuldigung Joerg :cheers:

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                      • #12
                        Ich bin der Meinung der Schmarrn gehört eher in diese Rubrik.

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                        • #13
                          Zitat von Hannes Buchner
                          der Schmarrn
                          Danke. Ich zweifelte schon an meinem Verstand.

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                          • #14
                            @ Schlaraffe: also den mit dem doofen Orthopäden finde ich genial , kann ich im übrigen aus Erfahrung auch nur so bestätigen !

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                            • #15
                              Wie wärs mit EC-Karte statt Kreditkarte?
                              Dann schmälert wenigstens nicht die Bank den Gewinn des Gastronomen um weitere 1,2 bis 3 Prozent...


                              Grüße
                              ts

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